Nichtigkeitsgründe
Die Nichtigkeit eines Patents kann darauf begründet werden, dass mangelnde Patentfähigkeit vorliegt. Ein Patent wird daher widerrufen, wenn es nicht neu ist oder nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Erfindung nicht gewerblich anwendbar ist. Eine mangelnde gewerbliche Anwendbarkeit ist jedoch ein äußerst seltener Fall.
Außerdem liegt eine mangelnde Patentfähigkeit vor, falls die Erfindung, die im Patent beschrieben wird, gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt.
Es kann auch der Fall sein, dass sich eine Nichtigkeit des Patents ergibt, falls keine Erfindung im Sinne des Patentrechts vorliegt. Wird durch das Patent eine Software geschützt, kann es sich ergeben, dass die Software keinen technischen Charakter hat. In diesem Fall beansprucht das Patent keine Erfindung gemäß Patentgesetz und wird widerrufen.